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✩ Queen of the Void

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen fĂŒr Queen of the Void
Veranstaltung: Queen of the Void
Datum: 6. MĂ€rz 2027
Ort: Kegelbahn, Oelegemer Str. 33, 36358 Herbstein
Format: Cantina-Vorcon zu Fading Stars I · 20 SpielplÀtze
Veranstalter: InSpace Orga [link zu kontakt]
– nachfolgend „Orga“ genannt –
1. Geltungsbereich und Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen gelten fĂŒr die Anmeldung und Teilnahme an „Queen of the Void“.
Die Teilnahmebedingungen werden im Rahmen der Anmeldung zur VerfĂŒgung gestellt und vom Teilnehmer bei der Anmeldung akzeptiert.
Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt die Anerkennung und Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen sowie der geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln voraus.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme ist ausschließlich volljĂ€hrigen Personen gestattet.
Jeder Teilnehmer muss wĂ€hrend der Veranstaltung ĂŒber eine gĂŒltige private Haftpflichtversicherung verfĂŒgen.
Die Teilnahme erfolgt unter Beachtung der auf der Veranstaltungsseite veröffentlichten Sicherheits-, Spiel- und Verhaltensregeln sowie der Anweisungen der Orga.
3. Anmeldung und Vertragsschluss
Das Absenden des Anmeldeformulars stellt zunĂ€chst eine Anfrage auf Teilnahme dar und begrĂŒndet noch keinen Anspruch auf einen Teilnahmeplatz.
Ein verbindlicher Teilnahmevertrag kommt erst zustande, wenn die Orga die Anmeldung bestÀtigt.
Die Orga kann Anmeldungen insbesondere aus KapazitĂ€tsgrĂŒnden, aufgrund der Charakter- oder Gruppenzusammenstellung oder aus sonstigen sachlichen organisatorischen GrĂŒnden ablehnen.
4. Teilnahmebeitrag und Zahlung
Der Teilnahmebeitrag betrĂ€gt fĂŒr SC 20 € pro Person. Vollverpflegung ist enthalten. Eine Übernachtung ist mit einem selbst mitgebrachten Feldbett möglich.
Die Veranstaltung ist nicht gewinnorientiert. SĂ€mtliche TeilnahmebeitrĂ€ge dienen ausschließlich der Deckung der Kosten fĂŒr Planung und DurchfĂŒhrung. Etwaige ÜberschĂŒsse werden vollstĂ€ndig fĂŒr veranstaltungsbezogene Ausgaben verwendet.
Die Zahlung erfolgt ĂŒber PayPal an janronja.mamay@gmx.de. Als Verwendungszweck sind OT Name / IT Name / Queen of the Void anzugeben.
Nach BestÀtigung der Anmeldung erhÀlt der Teilnehmer die Zahlungsinformationen sowie die entsprechende Zahlungsfrist.
Wird der Teilnahmebeitrag nicht innerhalb der mitgeteilten Frist gezahlt, kann die Orga nach einer angemessenen Nachfrist den Teilnahmeplatz anderweitig vergeben.
5. RĂŒcktritt und Erstattung des Teilnahmebeitrags
Eine Absage der Teilnahme ist der Orga möglichst frĂŒhzeitig mitzuteilen.
Bei einer Absage bis spĂ€testens drei Monate vor Beginn der Veranstaltung wird der bereits gezahlte Teilnahmebeitrag zurĂŒckerstattet. FĂŒr „Queen of the Void“ ist eine Erstattung damit bei einer Absage bis einschließlich 6. Dezember 2026 möglich.
Bei einer spĂ€teren Absage erfolgt grundsĂ€tzlich keine RĂŒckerstattung des Teilnahmebeitrags, da zu diesem Zeitpunkt bereits Kosten fĂŒr die Vorbereitung und DurchfĂŒhrung der Veranstaltung entstanden sein können oder nicht mehr vermieden werden können.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Orga durch die Absage keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
Eine Übertragung des Teilnahmeplatzes auf eine andere Person ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung der Orga möglich.
6. Absage oder Änderung der Veranstaltung durch die Orga
Die Orga behĂ€lt sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen oder notwendige Änderungen am Ablauf, Programm oder Veranstaltungsort vorzunehmen.
Bei UmstĂ€nden außerhalb des Einflussbereichs der Orga, insbesondere behördlichen Anordnungen, erheblichen Unwettern, Naturereignissen, anderweitigen NotfĂ€llen oder einer kurzfristigen Unbenutzbarkeit des GelĂ€ndes, behĂ€lt sich die Orga vor die Veranstaltung ggf. abzusagen.
7. Teilnahme auf eigene Verantwortung und Sicherheit
Die Teilnahme an „Queen of the Void“ erfolgt grundsĂ€tzlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.
Jedem Teilnehmer ist bewusst, dass eine Live-Rollenspielveranstaltung mit typischen Risiken verbunden ist. Dazu gehören insbesondere Bewegung in den VeranstaltungsrĂ€umen und bei gedĂ€mpfter Beleuchtung, körperlich aktives Spiel sowie die Nutzung von Requisiten, AusrĂŒstungsgegenstĂ€nden und gegebenenfalls LARP-Waffen oder Dart-Blastern. Bei einer Übernachtung ist ein eigenes, sicher aufgestelltes Feldbett zu verwenden.
Jeder Teilnehmer ist selbst dafĂŒr verantwortlich, seine körperlichen FĂ€higkeiten und persönlichen Grenzen einzuschĂ€tzen und sein Verhalten entsprechend anzupassen. Er entscheidet eigenverantwortlich, an welchen Spielhandlungen und AktivitĂ€ten er teilnimmt.
Jeder Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet,
‱	auf seine eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Teilnehmer zu achten,
‱	erkennbar gefĂ€hrliche Situationen zu vermeiden oder abzubrechen,
‱	ausschließlich geeignete und sichere AusrĂŒstung zu verwenden,
‱	SchĂ€den oder Gefahrenstellen der Orga unverzĂŒglich mitzuteilen und
‱	Sicherheitsanweisungen der Orga zu befolgen.
Die Orga ĂŒbernimmt keine Verantwortung fĂŒr Risiken, die typischerweise mit der Veranstaltung verbunden und fĂŒr den Teilnehmer erkennbar sind oder die aus dem eigenverantwortlichen Verhalten des Teilnehmers entstehen, soweit gesetzlich zulĂ€ssig.
Spielhandlungen rechtfertigen keine tatsÀchliche GefÀhrdung anderer Personen.
Die Orga kann GegenstĂ€nde, AusrĂŒstung oder Spielhandlungen untersagen, wenn sie diese fĂŒr ungeeignet oder gefĂ€hrlich hĂ€lt.
8. Alkohol und andere berauschende Mittel
Der Konsum von Alkohol erfolgt eigenverantwortlich.
Stark alkoholisierte oder anderweitig erkennbar berauschte Personen können insbesondere von KÀmpfen, der Nutzung von LARP-Waffen und anderen körperlich anspruchsvollen Spielsituationen ausgeschlossen werden.
Die Orga kann Teilnehmer bei erheblicher BeeintrĂ€chtigung ihrer eigenen Sicherheit oder der Sicherheit anderer Personen vorĂŒbergehend oder dauerhaft vom Spiel ausschließen.
Das Mitbringen und der Konsum von Cannabis sind wÀhrend der gesamten Veranstaltung auf dem gesamten VeranstaltungsgelÀnde untersagt.
Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Besitz und Konsum verbotener Substanzen sind einzuhalten.
9. Verhalten und Ausschluss von der Veranstaltung
Alle Teilnehmer haben respektvoll miteinander umzugehen und die persönlichen Grenzen anderer zu beachten.
Insbesondere werden vorsĂ€tzliche GefĂ€hrdungen, tatsĂ€chliche Gewalt außerhalb vereinbarter Spielsituationen, BelĂ€stigungen, diskriminierendes oder erheblich störendes Verhalten sowie wiederholte oder schwerwiegende VerstĂ¶ĂŸe gegen Sicherheits- oder Verhaltensregeln nicht geduldet.
Die Orga ist berechtigt, angemessene Maßnahmen zu treffen. Dazu können eine Verwarnung, der vorĂŒbergehende Ausschluss von einzelnen Spielbereichen oder in schwerwiegenden FĂ€llen der Ausschluss von der gesamten Veranstaltung gehören.
Vor einem Ausschluss soll dem Teilnehmer grundsÀtzlich Gelegenheit gegeben werden, sein Verhalten zu erklÀren, soweit aufgrund der Schwere oder Dringlichkeit des Vorfalls kein sofortiges Eingreifen erforderlich ist.
Wird ein Teilnehmer aufgrund eines von ihm zu vertretenden schwerwiegenden Verstoßes berechtigt von der Veranstaltung ausgeschlossen, besteht grundsĂ€tzlich kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrags. 
10. Hausrecht und Veranstaltungsort
Den Anweisungen der Orga sowie den fĂŒr das VeranstaltungsgelĂ€nde verantwortlichen Personen ist Folge zu leisten.
Die jeweils geltenden Vorschriften des VeranstaltungsgelÀndes, insbesondere zu Feuer, Rauchen, Parken, Abfallentsorgung und Nutzung der vorhandenen Einrichtungen, sind einzuhalten.
Von Teilnehmern verursachte SchĂ€den sind der Orga unverzĂŒglich mitzuteilen.
11. Eigenverantwortung, Haftung und Versicherung
Die Teilnahme an „Queen of the Void“ erfolgt grundsĂ€tzlich auf eigene Verantwortung.
Jeder Teilnehmer trĂ€gt die Verantwortung fĂŒr sein eigenes Verhalten, seine persönlichen GegenstĂ€nde und seine mitgebrachte AusrĂŒstung sowie fĂŒr SchĂ€den, die er selbst verursacht.
Voraussetzung fĂŒr die Teilnahme ist das Bestehen einer privaten Haftpflichtversicherung.
Die Orga haftet nicht fĂŒr SchĂ€den, die aus den typischen, fĂŒr den Teilnehmer erkennbaren und von ihm eigenverantwortlich ĂŒbernommenen Risiken der Veranstaltung entstehen, soweit gesetzlich zulĂ€ssig.
FĂŒr Verlust, Diebstahl oder BeschĂ€digung persönlicher GegenstĂ€nde oder mitgebrachter AusrĂŒstung haftet die Orga nicht.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberĂŒhrt.
12. Gesundheitliche Angaben und Allergien
Soweit Teilnehmer im Rahmen der Anmeldung freiwillig Angaben zu Allergien, UnvertrĂ€glichkeiten oder anderen gesundheitlich relevanten UmstĂ€nden machen, dienen diese Angaben ausschließlich der Vorbereitung und sicheren DurchfĂŒhrung der Veranstaltung, insbesondere der Planung der enthaltenen Vollverpflegung. Die Angabe freiwilliger Gesundheitsdaten setzt eine gesonderte ausdrĂŒckliche Einwilligung voraus.
Die Angabe ersetzt keine eigenverantwortliche Vorsorge des Teilnehmers. Benötigte Medikamente oder persönliche Notfallmittel mĂŒssen vom Teilnehmer selbst mitgefĂŒhrt werden.
Gesundheitsdaten werden nur auf einer entsprechenden datenschutzrechtlichen Grundlage verarbeitet. Weitere Informationen befinden sich in der DatenschutzerklÀrung zur Anmeldung.
13. Foto- und Videoaufnahmen
WĂ€hrend „Queen of the Void“ können Fotoaufnahmen der Veranstaltung und der Teilnehmer angefertigt werden.
Die Aufnahmen dienen insbesondere der Dokumentation der Veranstaltung sowie der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung der Orga. Sie können von der Orga insbesondere auf ihren Webseiten, in sozialen Medien sowie zur Bewerbung und Darstellung zukĂŒnftiger Veranstaltungen veröffentlicht und verwendet werden.
Teilnehmer, die nicht fotografiert werden möchten oder nicht auf veröffentlichten Aufnahmen erkennbar sein möchten, können dies der Orga und dem Fotografen mitteilen. Die Orga und der Fotograf werden dies bei der Anfertigung und Auswahl der Aufnahmen berĂŒcksichtigen.
Die von der Orga fĂŒr die Teilnehmer bereitgestellten Veranstaltungsfotos dĂŒrfen von den abgebildeten Teilnehmern fĂŒr private, nicht kommerzielle Zwecke verwendet und insbesondere auf eigenen Social-Media-KanĂ€len veröffentlicht werden, soweit die Rechte anderer erkennbar abgebildeter Personen gewahrt bleiben.
Eine kommerzielle Nutzung oder Weitergabe der Bilder an Dritte zur kommerziellen Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
Soweit von der Orga beziehungsweise dem Fotografen vorgegeben, ist der Fotograf bei einer Veröffentlichung als Urheber zu nennen.
Die entsprechenden Nutzungsrechte zwischen der Orga und dem Fotografen werden gesondert vereinbart.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten aus der Anmeldung werden entsprechend der gesonderten DatenschutzerklÀrung verarbeitet.
[Link zur DatenschutzerklÀrung]
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die ĂŒbrigen Bestimmungen davon grundsĂ€tzlich unberĂŒhrt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: November 2026


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